Ihr Anwalt bei Teilungsversteigerungen
Ich biete Ihnen umfassende rechtliche Unterstützung bei der Teilungsversteigerung Ihrer Immobilie!
Eine gemeinsame Immobilie kann schnell zur Belastung werden – sei es nach einer Erbschaft, einer Trennung oder aufgrund von Streitigkeiten unter Miteigentümern bzw. in einer Gesellschaft bürgelichen Rechts (GbR), die die Immobilie hält. Wenn eine einvernehmliche Einigung, insbesondere ein gemeinsamer Verkauf, nicht möglich ist, bleibt nur die Teilungsversteigerung, um auseinanderzukommen. Doch dieser komplexe rechtliche Prozess birgt viele Fallstricke, bei denen eine professionelle anwaltliche Begleitung entscheidend sein kann.
- Prüfung und Bewertung Ihrer individuellen Situation
- Antragstellung und Verfahrensbegleitung
- Verteidigung gegen eine ungewollte Teilungsversteigerung
- Taktische Gestaltung und wirtschaftliche Optimierung
- Vertretung vor Gericht und Behörden

Kontaktieren Sie mich für eine erste Beratung.
Telefon: 030 885 11 81
E-Mail: kanzlei@anwalt-rathke.de
Warum sollten Sie anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen?
Die Teilungsversteigerung ist ein spezieller Unterfall der Zwangsversteigerung. Die Führung eines Verfahrens auf „Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft“ (wie es bei Gericht bezeichnet wird) bedarf für den jeweiligen Einzelfall einer fundierten rechtlichen Strategie. Als erfahrener Anwalt unterstütze ich Sie gern umfassend und zu folgenden Themen und Fragen:
- Prüfung und Bewertung Ihrer individuellen Situation: Ist eine Teilungsversteigerung die beste Lösung für Sie? Gibt es Alternativen?
- Antragstellung und Verfahrensbegleitung: Ich unterstütze Sie bei der Antragstellung und vertrete Ihre Interessen während des gesamten Verfahrens (bei Einstellungsanträgen, bei der Begutachtung und Verkehrswertfestsetzung, bei der Einlegung von Rechtsmitteln, im Versteigerungstermin, vor und im Verteilungstermin).
- Verteidigung gegen eine ungewollte Teilungsversteigerung: Falls Sie sich gegen eine Versteigerung wehren möchten, helfe ich Ihnen mit effektiven Anträgen und Rechtsmitteln.
- Taktische Gestaltung und wirtschaftliche Optimierung: Wir entwickeln gemeinsam eine Strategie, um für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen – sei es durch Kommunikation mit der Gegenseite oder Dritten, durch gezielte Werbung für die Immobilie oder Anträge im Versteigerungstermin zum Schutz vor finanziellen Nachteilen. Bei eigener Erwerbsabsicht unterstütze ich Sie bei Terminen vor Gericht und bei der Kommunikation mit der Gegenseite und mit Banken.
- Vertretung vor Gericht und Behörden: Ich übernehme für Sie die Kommunikation mit den zuständigen Stellen und setze Ihre Rechte durch.
Ihr Vorteil mit mir an Ihrer Seite:
Mit meiner langjährigen Erfahrung im Zwangsversteigerungs- und Immobilienrecht bin ich Ihr verlässlicher Partner in einer schwierigen Situation. Ich setze mich für Ihre Interessen ein und sorge dafür, dass Sie gut auf das Verfahren vorbereitet sind und bestmöglich durch dieses hindurchkommen.
Jeder Einzelfall hat seine Besonderheiten, die in den allgemeinen Themenbeschreibungen oben nicht oder nur ansatzweise angesprochen werden können. Nutzen Sie deshalb die Möglichkeit einer eingehenden kostengünstigen Beratung (3,77 € pro Minute inkl. Mehrwertsteuer) per Telefon, Videokonferenz oder E-Mail, um Ihre Optionen zu kennen.
Kontaktieren Sie mich – ich stehe Ihnen mit meiner Expertise zur Seite!