Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
In Deutschland gibt es 165.587 Rechtsanwälte. Hiervon sind 3.880 zugleich Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, mit Kanzleisitz in Berlin 417. (Stand 01.01.2023)
Die Fachanwaltschaft für Miet- und Wohnungseigentumsrecht wurde Ende 2004 eingeführt. Sie umfasst neben den namensgebenden Rechtsgebieten das Maklerrecht, das Nachbarrecht und das allgemeine Immobilienrecht.
Die Rechtsanwaltskammer Berlin hat mir im Jahre 2007 die Befugnis verliehen, den Titel „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“ zu führen. Der Ernennung zum Fachanwalt geht ein förmliches Prüfungsverfahren der Rechtsanwaltskammer voraus, in dem u. a. der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen in diesen Rechtsgebieten zu erbringen ist. Die Erfüllung der bestehenden Fortbildungspflicht ist der Kammer jährlich nachzuweisen.
Fortbildungen
- Fortbildungsbescheinigung 2023
- Fortbildungsbescheinigung 2022
- Fortbildungsbescheinigung 2021
- Fortbildungsbescheinigung 2020
- Fortbildungsbescheinigung 2019
- Fortbildungsbescheinigung 2018
- Fortbildungsbescheinigung 2017
- Fortbildungsbescheinigung 2016
- Fortbildungsbescheinigung 2015
- Fortbildungsbescheinigung 2014
- Fortbildungsbescheinigung 2013
- Fortbildungsbescheinigung 2012
- Fortbildungsbescheinigung 2011
- Fortbildungsbescheinigung 2010
- Fortbildungsbescheinigung 2009
- Fortbildungsbescheinigung 2008
- Fortbildungsbescheinigung 2007
- Fortbildungsbescheinigung 2006
- Fortbildungsbescheinigung 2005